Kaskoschaden-Gutachten von erfahrenen Kfz-Sachverständigen des DGZ
Geht es um eine Gutachtenerstellung für ein Kraftfahrzeug, wenden Sie sich vertrauensvoll an das DGZ in Hamburg. Benötigen Sie zum Beispiel ein Kaskoschaden-Gutachten, helfen wir Ihnen mit zuverlässigen und erfahrenen Kfz-Sachverständigen weiter. Wir beziffern die Kosten für die Versicherung und treten gerne als Vermittler für Sie ein. Wir wissen, dass bei einer Schadensmeldung bestimmte Fristen eingehalten werden müssen und überzeugen mit einer gewissenhaften und zügigen Arbeitsweise.
Ist es zu einem Kaskoschaden gekommen, begutachten wir das Fahrzeug und bestimmen die Art des Schadens sowie die Schadenhöhe. In einem übersichtlichen und ausführlichen Kaskoschaden-Gutachten werden dann alle relevanten Positionen aufgelistet und beziffert. Mit diesem Dokument können Sie die Schadensregulierung einleiten. Das DGZ in Hamburg ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die Beurteilung von Kaskoschäden geht.
Der Kaskoschaden – fachkundige Schadenfeststellung für Ihre Versicherung
Kommt es durch das eigene Verschulden oder durch höhere Gewalt zu Schäden am Fahrzeug, handelt es sich um einen Kaskoschaden. Für die zügige Abwicklung mit der Versicherung ist ein professionelles Schadengutachten hilfreich. Wir sind für Sie zur Stelle und beurteilen alle Kfz-Schäden fachgerecht. Ein Kaskoschaden-Gutachten kann nötig werden bei Schäden durch:
- Unfall
- Naturgewalten (Sturm, Hagel, Flut)
- Kollision mit Wild
- Brand
Auch ein Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl gehört in die Kategorie der Kaskoschäden. Mit unserem Gutachten ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert oder die anfallenden Reparaturkosten.
Vertrauen Sie auf unsere Kfz-Experten. Durch die Beurteilung zahlreicher Verkehrsunfälle können wir Ihnen schnell und fachgerecht weiterhelfen.
DGZ-Gutachter bei einem Kaskoschaden anfordern
Fordern Sie bei einem Kaskoschaden einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen an. Mit einem unserer geschulten Gutachter ist der Schaden an Ihrem Fahrzeug in kürzester Zeit fachgerecht beurteilt und die Schadensabwicklung mit Ihrer Versicherung kann erfolgen. Vertrauen Sie auf die Kompetenz und langjährige Erfahrung des DGZ, wenn Sie ein Kaskoschaden-Gutachten benötigen!
Sie möchten selbst als Kfz-Gutachter aktiv werden? Bei uns finden Sie den Einstieg. Im Rahmen einer Partnerschaft mit dem Deutschen Gutachtenzentrum bieten wir Fort- und Weiterbildungen an.
FAQ
1. Was macht ein Kfz-Sachverständiger?
Ein Kfz-Sachverständiger begutachtet Fahrzeuge hinsichtlich technischer Zustände, bewertet Schäden nach Unfällen und erstellt fundierte Gutachten für Versicherungen, Gerichte oder private Auftraggeber. Die häufigsten Aufgaben sind Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen, Beweissicherung und Reparaturkostenkalkulationen.
2. Wann benötige ich ein Gutachten nach einem Unfall?
Ein Gutachten ist in der Regel notwendig, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden mit einem Reparaturaufwand von mehr als ca. 750 € handelt (Bagatellgrenze). Es dokumentiert objektiv den Schadenumfang, die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert sowie ggf. die Wertminderung.
3. Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – nicht die Versicherung des Unfallverursachers.
4. Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag enthält lediglich eine grobe Schätzung der Reparaturkosten, ohne rechtlich relevante Aussagen zum Fahrzeugwert, zur Wertminderung oder zur Nutzungsausfallentschädigung. Ein Gutachten ist wesentlich detaillierter, rechtssicher und wird von Gerichten und Versicherungen anerkannt.
5. Darf ich den Sachverständigen selbst wählen oder muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Sie dürfen bei einem Haftpflichtschaden immer selbst den Sachverständigen beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf keinen Sachverständigen aufzwingen.
6. Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Die Begutachtung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Beauftragung. Das vollständige Gutachten wird je nach Schadenumfang meist innerhalb von 1–2 Werktagen erstellt und an Sie sowie ggf. direkt an Ihren Anwalt oder die Versicherung gesendet.
7. Was passiert, wenn mein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist?
Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, komme ich selbstverständlich zu Ihnen – ob zur Werkstatt, zum Abschleppdienst oder direkt zu Ihnen nach Hause. Die mobile Begutachtung ist gängige Praxis.
8. Was ist ein Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug infolge eines Unfalls wirtschaftlich oder technisch nicht mehr repariert werden kann oder eine Reparatur als nicht wirtschaftlich sinnvoll gilt. Man unterscheidet zwischen:
8.1. Wirtschaftlicher Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt vor dem Unfall hätten zahlen müssen.
Beispiel:
- Wiederbeschaffungswert: 6.000 €
- Reparaturkosten laut Gutachten: 7.500 € → Wirtschaftlicher Totalschaden
In diesem Fall erfolgt die Abrechnung über die sogenannte "Differenzmethode": Wiederbeschaffungswert – Restwert = Entschädigungssumme
8.2. Technischer Totalschaden
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht mehr sicher oder vollständig instandgesetzt werden kann – z. B. bei einem verzogenen Rahmen oder irreparablen Schäden antragenden Karosseriestrukturen.
8.3. 130-%-Regel (spezielle Ausnahme bei Haftpflichtschäden)
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, dürfen Sie Ihr Fahrzeug dennoch reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen und die Reparatur fachgerecht und vollständig erfolgt. Das Fahrzeug muss zudem für eine gewisse Zeit (meist 6 Monate) weiter genutzt werden.
Beispiel:
- Wiederbeschaffungswert: 6.000 €
- Reparaturkosten: bis 7.800 € (also max. 130 %) → Reparatur zulässig bei Einhaltung der Bedingungen
8.4. Wichtig für Sie als Geschädigter:
In allen Fällen dokumentiert das Sachverständigengutachten die entscheidenden Werte:
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Reparaturkosten
- ggf. Nutzungsausfall und Wertminderung
Diese Angaben sind entscheidend für die Versicherungsabrechnung und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche korrekt durchzusetzen.
9. Was bedeutet merkantile Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust eines Fahrzeugs, der trotz vollständiger und fachgerechter Reparatur aufgrund des Unfallereignisses verbleibt – etwa durch den Eintrag in die Fahrzeughistorie. Diese wird im Gutachten berücksichtigt.
10. Kann ich auch für mein unfallfreies Fahrzeug ein Gutachten erstellen lassen?
Ja. Eine Fahrzeugbewertung empfiehlt sich z. B. vor einem Verkauf, bei Leasingrückgaben oder zur Wertermittlung bei Oldtimern, Tuningfahrzeugen und für steuerliche oder versicherungstechnische Zwecke.
11. Was ist der Restwert eines Fahrzeugs?
Der Restwert ist der Betrag, den ein beschädigtes Fahrzeug noch auf dem Markt erzielt – z. B. bei einem Händler, Verwerter oder über eine Restwertbörse. Er wird vom Sachverständigen anhand des regionalen Marktes und über spezialisierte Plattformen ermittelt. Er ist besonders bei Totalschäden für die Versicherungsabrechnung relevant.
12. Was ist der Nutzungsausfall und wie wird er berechnet?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen können und kein Mietwagen genommen wird, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalltagen und ist in sogenannten Nutzungsausfalltabellen festgelegt (z. B. Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch).
13. Kann ich einen Sachverständigen auch bei Bagatellschäden beauftragen?
Bei Bagatellschäden (unter ca. 750 €) empfiehlt sich in der Regel ein Kostenvoranschlag, z. B. durch eine Werkstatt. Ein Gutachten ist möglich, wird von der gegnerischen Versicherung aber ggf. nicht bezahlt. Bei Unsicherheit zur Schadenhöhe lohnt sich ein kurzer fachlicher Blick durch einen Sachverständigen.
14. Was ist eine fiktive Abrechnung?
Bei einer fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. In diesem Fall wird jedoch die Mehrwertsteuer nicht erstattet, und es gelten bestimmte Einschränkungen beim Ersatz von Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
15. Wann ist ein Kurzgutachten sinnvoll?
Ein Kurzgutachten kann bei kleineren Schäden zwischen 750 € und ca. 1.500 € sinnvoll sein. Es ist detaillierter als ein Kostenvoranschlag, aber kompakter als ein Vollgutachten. Es dokumentiert den Schaden gerichtsfest und wird von Versicherungen anerkannt.
16. Ist eine Fahrzeugbewertung auch bei Leasingfahrzeugen möglich?
Ja. Eine unabhängige Fahrzeugbewertung bei Leasingrückgabe schützt Sie vor überhöhten Nachforderungen. Dabei wird der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert, insbesondere im Hinblick auf sogenannte „übermäßige Gebrauchsspuren“.
17. Was kostet ein Gutachten, wenn ich selbst Schuld am Unfall habe?
Bei einem Kaskoschaden (eigene Schuld oder Teilkaskoereignis) müssen Sie die Zustimmung Ihrer Versicherung zur Gutachtenerstellung einholen. Meist beauftragt die Versicherung einen eigenen Gutachter oder verlangt einen Kostenvoranschlag. Die Kostenübernahme ist individuell vertraglich geregelt.
18. Wie läuft die Beauftragung ab?
Sie können mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular beauftragen. Ich komme zur Besichtigung zu Ihnen, zum Fahrzeugstandort oder in die Werkstatt. Nach der Begutachtung erhalten Sie das Gutachten in der Regel innerhalb 1-2 Tage.
19. Muss ich mein Fahrzeug vor dem Gutachten waschen oder vorbereiten?
Eine Fahrzeugwäsche ist nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich – besonders bei kleineren Schäden oder Lackveränderungen. So können Schäden besser erkannt und dokumentiert werden. Persönliche Gegenstände sollten entfernt werden, um alle Bereiche gut begutachten zu können.
20. Was passiert, wenn der Schaden bereits repariert ist?
Wenn die Reparatur schon erfolgt ist, ist ein vollständiges Gutachten nicht mehr möglich. Je nach Situation kann aber ein nachträgliches Beweissicherungsgutachten oder eine Reparaturbestätigung erstellt werden – etwa zur Vorlage bei der Versicherung oder für die Nutzungsausfallentschädigung.
21. Kann ich als Geschädigter auch einen Anwalt einschalten?
Ja, und das ist sogar empfehlenswert. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Kosten des Anwalts. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie bei der Durchsetzung aller Ansprüche – auch über das hinaus, was die Versicherung freiwillig leisten möchte.
22. Was ist eine Reparaturbestätigung?
Die Reparaturbestätigung dient als Nachweis, dass das Fahrzeug tatsächlich und vollständig instandgesetzt wurde. Sie ist z. B. bei der fiktiven Abrechnung oder der Geltendmachung von Nutzungsausfall relevant und kann vom Sachverständigen nach Sichtprüfung erstellt werden.
23. Was ist bei einem Schaden an einem Leasing- oder finanzierten Fahrzeug zu beachten?
Bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen sollten Sie den Leasinggeber oder die Bank über den Schaden informieren. Oft ist in den Verträgen geregelt, dass ein unabhängiges Gutachten Pflicht ist. Die Abrechnung erfolgt meist direkt über den Halter bzw. Eigentümer.
24. Was passiert nach der Gutachtenerstellung?
Nach der Begutachtung sende ich das Gutachten auf Wunsch an:
- Sie als Auftraggeber
- Ihren Anwalt
- die gegnerische Versicherung
Ich unterstütze Sie gern bei der Kommunikation mit den Beteiligten, damit Ihre Ansprüche zügig bearbeitet werden.
25. Können auch Oldtimer oder Motorräder begutachtet werden?
Ja. Ich erstelle sowohl Oldtimerbewertungen (z. B. für Versicherungen oder Verkaufszwecke) als auch Gutachten für Motorräder, Wohnmobile oder Sonderfahrzeuge. Dabei fließen Marktwert, Zustand, Originalität und Besonderheiten wie Restaurationen in die Bewertung ein.