Kfz-Gutachten
Ein Verkehrsunfall ist oft mit Stress, Unsicherheit und vielen offenen Fragen verbunden. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche fachgerecht und vollständig durchzusetzen – mit einem rechtssicheren Gutachten, das als Grundlage für die Schadenregulierung dient.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen, die Ihnen helfen, Ihre Rechte zu kennen und richtig zu handeln.
Freie Wahl des Sachverständigen
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – unabhängig von den Empfehlungen der gegnerischen Versicherung. Nur ein freier und unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich Ihre Interessen.
2. Wer trägt die Kosten des Gutachtens?
Die Kosten für das Gutachten werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe über ca. 750 €). Bei Kaskoschäden gelten die vertraglichen Regelungen Ihrer Versicherung.
3. Was ist ein Gutachten und wofür wird es benötigt?
Ein Gutachten dokumentiert den Schaden umfassend und nachvollziehbar – inklusive Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Es dient zur Schadensregulierung, zur Beweissicherung, aber auch als Grundlage für gerichtliche Auseinandersetzungen oder fiktive Abrechnungen.
4. Die Bedeutung der Beweissicherung
Gerade bei strittigen Schadenshergängen oder unklarer Haftung ist die Beweissicherung durch ein Gutachten entscheidend. Es schützt Sie vor späteren Nachteilen – insbesondere, wenn die Gegenseite eigene Gutachter oder Kürzungen geltend macht.
5. Nutzungsausfall oder Mietwagen – was steht mir zu?
Wenn Sie während der Reparatur oder Standzeit auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen, können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung oder alternativ einen Mietwagen geltend machen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und dem Ausfallzeitraum und wird im Gutachten berücksichtigt.
6. Totalschaden – und jetzt?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert. In diesem Fall wird der Schaden nach der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ersetzt. Unter bestimmten Bedingungen greift die sog. 130-%-Regel, die eine Reparatur dennoch ermöglicht.
7. Wann lohnt sich eine Fahrzeugbewertung?
Ob beim Verkauf, bei der Leasingrückgabe, für die Versicherung oder zur Dokumentation eines Oldtimers – eine objektive Fahrzeugbewertung schützt Sie vor Nachteilen und schafft Transparenz. Auch für Tuningfahrzeuge oder Restaurationen ist sie sinnvoll.
8. Fiktive Abrechnung – Geld statt Reparatur
Sie möchten den Schaden nicht reparieren lassen, sondern sich den Betrag auszahlen lassen? Kein Problem – mit einem Gutachten ist auch eine fiktive Abrechnung möglich. Beachten Sie: Die Mehrwertsteuer wird dabei nicht ersetzt.
9. Warum keine Gutachter der Versicherung?
Gutachter, die von der Versicherung gestellt werden, handeln nicht immer neutral. Sie stehen häufig im Interesse der zahlenden Partei. Ein freier Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse – neutral, unabhängig und gerichtsfest.
10. Unterstützung durch Anwalt und Gutachter
Gemeinsam mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht sichern wir Ihre Ansprüche – von der Gutachtenerstellung über die Kommunikation mit der Versicherung bis zur juristischen Durchsetzung. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf diese Unterstützung ohne eigene Kosten.